Maklerprovision für Einfamilienhäuser und Wohnungen

 

Teilung der Provision

  • Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag
  • Käufer & Verkäufer teilen sich die Provision 50%/50%

Käufer bezahlt maximal 50%

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der vereinbarten Provision.

Verkäufer trägt die Provision

  • Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag.
  • Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig