Scheidungsimmobilien

Die gemeinsame Immobilie verkaufen

Die Trennung von zwei Menschen ist ein sehr emotionaller Prozess. Aber keiner, mit dem Sie allein sind.

Leider enden mehr als 1/3 aller Ehen in Deutschland mit einer Scheidung. Ist Ihre Entscheidung für die Trennung endgültig gefallen, sollten Sie in jedem Fall einen kühlen Kopf bewahren und sich mehr von sachlichem Pragmatismus als von Gefühlen leiten lassen. Oft ist das gemeinsam genutzte Eigentum ein zentraler Streitpunkt, da es den größten Vermögenswert darstellt, der zusammen angeschafft wurde.  Viele Emotionen und auch Kosten sind mit dem Eigenheim verbunden und erschweren den eigenständigen Verkauf oftmals. Können Differenzen in der Trennungszeit nicht gelöst werden, kommt es nicht selten zur Teilungsversteigerung. Im schlimmsten Fall führen Uneinigkeit und Streit zu sehr hohen Verlusten, denn auch vielen Interessenten ist bewusst, dass sich Scheidungsimmobilien oftmals unter dem Marktwert erwerben lassen.
 

Wir empfehlen: Bevor Sie vorschnell entscheiden und so möglicherweise lebenslange Nachteile oder hohe Kosten in Kauf nehmen müssen, nutzen Sie besser das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr, um sich ausführlich über den möglichen Immobilienverkauf bei Scheidung zu informieren und einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. So erfahren Sie schnell und aus sicherer Quelle, wer welche Rechte am Haus bei einer Scheidung hat und welche Rechtsschritte in welcher Reihenfolge zu gehen sind. Ganz entscheidend ist bei einer Scheidungsimmobilie zunächst die Frage, ob Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben oder ob bei Ihnen die Zugewinnregelung greift. Ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung verbindet nicht nur emotional, sondern meist auch durch die gemeinsame Finanzierung des Eigentums. Entscheidend für die Immobilie bei der Scheidung ist, ob Sie bei Ihrer Heirat einen Ehevertrag abgeschlossen haben oder nicht. Sollten Sie keine rechtlich verbindlichen Vereinbarungen getroffen haben, leben Sie nach dem deutschen Eherecht im sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sollten Sie sich nicht auf eine Vermögensverteilung einigen können, muss bei einer Scheidung ein Zugewinnausgleich erfolgen, der für sämtliche Vermögensgüter gilt, die während der Ehe angeschafft wurden – also auch das Haus oder die Wohnung. Das entscheidende Wörtchen ist hier „während“, denn in die Zugewinngemeinschaft gehört nur der gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs, der dann gerecht durch zwei geteilt und immer als Geldwert gezahlt werden muss. Nicht zum Zugewinn gehört, was die einzelnen Ehepartner vor der Eheschließung besessen und damit in die Ehe eingebracht haben. Das gilt übrigens auch für ein Erbe oder eine Schenkung, beides zählt nicht als Zugewinn beim Thema Hausverkauf bei einer Scheidung.
 

Das Haus bei Scheidung zu verkaufen, ist oftmals die beste, aber nicht die einzige Option, die Ehepartnern offensteht, die in Zukunft getrennte Wege gehen wollen. Es liegt natürlich nahe, die Immobilie zu verkaufen, wenn ein Partner den anderen nicht einfach so auszahlen kann. Dennoch gibt es auch andere Möglichkeiten, das Haus bei Scheidung gerecht aufzuteilen.

 


Alternative zum Immobilienverkauf

Vermietung des Hauses und Teilen der Mieteinnahmen bzw. Kosten.

Sind sich beide Partner darüber einig, kann das gemeinsame Haus bei Scheidung auch vermietet werden. Beide müssen dann mit den vereinbarten Modalitäten im Mietvertrag einverstanden sein. In diesem Fall wird alles geteilt, sowohl sämtliche Mieteinnahmen wie auch alle Kosten, die das Haus verursacht, ganz gleich ob es um die monatlichen Zinsen, die Kredittilgung oder Instandhaltungskosten geht. Der größte Vorteil einer gemeinsamen Vermietung der Immobilie bei Scheidung ist, dass der Kredit für das Haus oder die Wohnung nahtlos weiterlaufen kann, ohne die teilweise hohen Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung tragen zu müssen, die schnell mal viele Tausend Euro betragen kann. Und auch sonst fallen bei der Bank keine Kosten an. In diesem Fall wird der Kredit bei der Bank mittels der Mieteinnahmen bedient. Sollten die Mieteinnahmen die Kreditverbindlichkeiten sogar übersteigen, können sich beide Partner diesen Betrag teilen – oder Sie legen den „Gewinn“ der beiden gleichermaßen zur Seite, um mögliche Instandhaltungskosten davon zu bezahlen. Ein weiterer Vorteil der Vermietung bei Scheidung ist, dass Sie sich auch die Grundbuchumschreibung sparen, denn beide Ehepartner bleiben nach wie vor im Grundbuch als Eigentümer stehen.

 

Den Ehepartner auszahlen

Ein Ehepartner behält die Immobilie und zahlt den anderen aus.

Diese Option wird oft dann gewählt, wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen. In diesem Fall muss derjenige, der im gemeinsam erworbenen oder umgebauten Haus bleibt, den anderen auszahlen. Voraussetzung ist hier, dass das Haus oder die Wohnung während der Ehe gekauft wurde. Für ein vererbtes Haus gilt diese Regelung nicht. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Scheidung. Abgezogen wird davon die mögliche Restschuld bei Ihrer Bank, dieser Endbetrag wird dann durch zwei geteilt.

 

Wenn es die Immobilie zulässt

Beide geschiedenen Eheleute bewohnen weiterhin das gemeinsame Haus

Voraussetzung für diese Möglichkeit ist natürlich, dass sich beide Ehepartner trotz einer Trennung einig sind und sich so gut verstehen, dass es eine Zukunft unter einem Dach hat. Beide erhalten dann ein vertraglich festgeschriebenes Wohnrecht. Diese Option wird dann interessant, wenn im Haus bereits zwei Wohneinheiten vorhanden sind oder aber ein entsprechender Umbau möglich ist. Wichtig ist nur, dass die Lebensgemeinschaft klar getrennt wird – dann wird auch das Trennungsjahr anerkannt. Sind die Voraussetzungen einer klar ersichtlichen räumlichen Trennung nicht erkennbar, wird die Scheidung möglicherweise nicht vollzogen.

 

Die Immobilie in der Familie halten

Wenn die Kinder Interesse haben und es finanziell möglich ist

Sind Sie auch Eltern eines gemeinsamen Kindes, dann können Sie das Haus bei Scheidung auch auf dieses Kind übertragen. Bei Kindern unter 18 Jahren muss zu einer solchen Entscheidung in der Regel das Vormundschaftsgericht zustimmen. Diese Option ist nicht ganz ohne, denn mit der Eigentumsüberschreibung werden sämtliche Rechte und Pflichten rund um alle Belange in Verbindung mit der Immobilie auf das Kind übertragen. Lassen Sie sich dazu lieber umfassend von Ihrem Anwalt beraten, bevor Sie hier möglicherweise eine zu schnelle und unüberlegte Entscheidung treffen. Oftmals ist es auch eine schwierige Lösung in Bezug auf die eigenen finanziellen Mittel, auch für die Gestaltung des nun kommenden Lebensabschnitts.

 

Verkauf der Immobilie

Wenn Sie sich für eine Scheidung und den Verkauf des gemeinsamen Eigentums entschieden haben, stehen wir Ihnen gerne mit viel Empathie und Fachkenntnissen zur Seite, um einen reibungslosen und erfolgreichen Immobilienverkauf zu gewährleisten. Dabei nehmen wir Ihnen nicht nur viel Arbeit und emotionalen Stress ab, sondern führen durch professionelle Vermarktung zum bestmöglichen Verkaufspreis. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, lassen Sie sich beraten und nehmen Sie das Angebot einer kostenfreien Verkaufspreiseinschätzung wahr. Für eine zügige Bearbeitung tragen Sie die Grunddaten der Immobilie und Ihre persönlichen Angaben im folgenden Bewertungstool ein. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und geben Ihnen erste Informationen.

 

  • Ohne Ehevertrag teilen beide Partner das Eigenheim im Immobilienkredit wie im Zugewinn
  • Die Immobilie kann zu jeder Zeit verkauft werden, wenn beide Besitzer zustimmen
  • Beim Scheidungsantrag ist es möglich das Eigenheim an die Kinder zu vererben
  • Zwangsversteigerung führt oft zu finanziellen Einbußen - ein letztes Mal einig werden, wir können helfen!